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Zivilschutz
Die Schutzraumbaupflicht ist nicht aufgehoben Die Schutzraumbaupflicht für Wohnhäuser, Spitäler und Heime bleibt nach der heute gültigen Bundesgesetzgebung bis auf Weiteres bestehen.
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Der Kanton Luzern zählt rund 346'500 Einwohnerinnen und Einwohner in fünf Ämtern und 107 (resp. heute 103) Gemeinden. Diese Gemeinden sind in 7 Zivilschutzorganisationen zusammengefasst.
Seit dem 1.1.2001 findet die gesamte Ausbildung der Kader und Mannschaften im kantonalen Ausbildungszentrum "Allmend" bei Sempach, teilweise auch in Cham und Schwyz, statt.
Die Ausbildung des oberen Kaders findet im Ausbildungszentrum des Bundes in Schwarzenburg statt. In den Gemeinden und Regionen werden (wie bisher) Wiederholungskurse durchgeführt.
Im Bereich des baulichen Zivilschutzes stehen die Steuerung des Schutzraumbaus, die Substanzerhaltung von bestehenden Zivilschutzanlagen und das Schliessen der wenigen Lücken in der Schutzraumdichte im Vordergrund.
Die Zivilschutzorganisationen orientieren sich heute primär an den Anforderungen der Katastrophen- und Nothilfe. Seit 1996 ist im Kanton Luzern das Katastrophenhilfe-Détachement mit 120 Personen innert 60 Minuten mobilisierbar und einsatzbereit. Diese wird von der Zivilschutzorganisation Emme gestellt.
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